Stand 01.01.2004
Geltung
Alle Lieferverträge schließen wir ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit Erteilung eines Auftrages an. Abweichungen und Geschäftsbedingungen die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen, werden. Nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Selbst dann, wenn wir uns zur Anerkennung von abweichenden Geschäftsbedingungen bereit erklären, ist unsere nachfolgende Bedingung über den Eigentumsvorbehalt unabdingbar. Weiter ist unabdingbar, dass wir im Rahmen der Gewährleistung nur für Schäden am Liefergegenstand selbst haften und weitergehende Ansprüche soweit sie nicht von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind, ablehnen.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Die Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder stillschweigend Lieferung erfolgt. Dies gilt auch, wenn die Bestellung einem Vertreter gegenüber erteilt wurde.
Preis
Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Unsere Preise basieren auf den zurzeit bestehenden Kostenfaktoren. Wir behalten uns Preisberichtigung vor, wenn sich die Kostenfaktoren bis zur Lieferung ändern. Mehrwertsteuer wird besonders berechnet und ausgewiesen.
Umfang und Lieferung
Unsere schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgebend für den Umfang der Lieferung. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle dem Besteller zur Ausführung von Aufträgen überlassenen Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Ausführung der Bestellung an uns zurückzugeben. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder zur Kenntnis gebracht werden.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind zu leisten freie der Zahlstelle des Lieferers. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Lieferung jeweils rein netto, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ab dem 31. Tag werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die Berechnung weiterer Verzugsschäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Wir für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, so ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig, wenn eine der Zahlungsfristen nicht eingehalten wird. Der Besteller ist nicht berechtigt die Zahlungen gegen irgendwelche Gegenansprüche einschließlich Gegenansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen. Werden uns nachträglich Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern können, so sind wir berechtigt, unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel für sofort fällig zu erklären. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt. Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen/oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden diese hereingenommen, so erfolgt dies unter üblichem Vorbehalt und gegen Berechnung der damit verbundenen Kosten.
Lieferzeit - sofern keine anderen Bedingungen vereinbart sind
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen erfüllt sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen. Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Unterlieferanten, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, oder durch Arbeitskämpfe gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Besteller schnellstmöglich mitgeteilt. Wird die Lieferung durch diese Störungen unmöglich, so entfällt unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers unsere Lieferpflicht. Ist ein bestimmtes Lieferdatum vereinbart, so verschiebt sich dieses bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzung entsprechend. Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller berechtigt eine Nachfrist zu setzen und nach deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grobem Verschulden unsererseits beruhen. Sie beschränken sich für jede volle Woche der Terminüberschreitung auf 0,3 % im Ganzen, aber höchstens 3 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, das infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Verzögert sich der Versand durch den Besteller, so Sind wir berechtigt, für die Lagerung mindestens 1/2 % des Rechnungsbetrages im Monat beginnend, einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft zu verlangen.
Versand und Gefahrenübergang- sofern keine anderen Bedingungen vereinbart sind
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk. Verzögert sich der Versand, weil der Besteller die Ware nicht 14 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft abnimmt, so geht die Gefahr von diesem Tage an auf den Besteller über. Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Gegenstände auch dann abzunehmen, wenn geringfügige Mängel vorhanden sind.
Gewährleistung
Der Besteller hat die Waren unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel sofort schriftlich zu reklamieren. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung des Fehlers mitzuteilen. Für unsere Produkte übernehmen wir die Garantie auf 24 Monate (im Einschichtbetrieb) für bestes Material und Funktion bei vorschriftsmäßiger Bedienung ab Gefahrenübergang. Falls unsere Produkte nach dem Gefahrenübergang nicht in Betrieb genommen worden sind, endet die Gewährleistung nach 24 Monaten ab Auslieferungsdatum. Ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Öle, Fette, schweißdrahtführende Teile, Schweißpistolen, Schlauchpakete, außen liegende Kabelverbindungen, Handprogrammiergerät und Bildschirmtastatur. Beanstandete Teile sind uns frachtfrei zur Begutachtung einzusenden. Bei Auslandslieferungen gehen sämtliche Kosten, insbesondere Fracht- und Grenzabfertigungskosten für Hin- und Rücksendung zu Lasten des Bestellers. Falls wir es wünschen, sind wir auch berechtigt, den reklamierten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen und ggf. zu beheben. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruchs an den bemängelten Gegenständen nichts geändert werden, ansonsten verliert sich der Gewährleistungsanspruch. Im Fall von nachweisbaren Mängeln haben wir das Wahlrecht, diese entweder kostenlos zu beseitigen oder gegen Rücklieferung kostenfrei Ersatz zu liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz, vor allem auch für weitergehende Schäden, sind ausgeschlossen. Werden Musterstücke hergestellt und dem Besteller zur Prüfung übergeben, so haften wir dafür, dass die Lieferung gemäß diesen Ausfallmustern ausgeführt wird. Werden von Maschinen, die wir herstellen, Musterstücke bearbeitet, so haften wir nach Anerkennung der Musterstücke nur dafür, dass die Erzeugnisse unserer Maschinen den Mustern entsprechen. Die Beseitigung von Mängeln kann unsererseits verweigert werden, solange der Besteller seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Unsere Garantieleistungen sowie jede Mängelhaftung entfallen, wenn unsere Betriebsanweisungen nicht in allen Teilen eingehalten wurden. Die Beweislast trägt der Besteller. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass die von uns gelieferten Geräte ausländischen Vorschriften entsprechen. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens drei Monate nach Zurückweisung der Mängelrüge.
Probelieferungen
Probelieferungen gelten nach der vereinbarten Probezeit als auf feste Rechnung zu unseren vorstehenden Bedingungen übernommen, sofern nicht ausdrücklich gegenteilige schriftliche Abmachungen bestehen oder die Rücksendung der Waren unmittelbar mit Ablauf der Probezeit erfolgt.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Verkauft der Besteller die Ware vor deren Bezahlung .weiter, so tritt er bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises alle Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab. Werden die unter Eigentumsbehalt gelieferten Waren weiter verarbeitet, so gehen die neu entstandenen Produkte zur Sicherung unserer Forderung sofort in unser Eigentum über. Der Besteller ist zur sorgfältigen Verwahrung der Sache für uns verpflichtet und hat diese auf verlangen besonders zu langem oder herauszugeben. Zur Verfügung über diese Sachen ist er nur im Rahmen eines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, nicht jedoch zur Verpfändung oder Sicherungsübertragung. Werden die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit anderen im erweiterten Eigentumsvorbehalt eines Dritten stehenden Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden, so steht uns das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu der Gesamtsumme der Rechnungswerte aller bei der Herstellung oder Vermischung. Der Besteller ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Ansprüche des Käufers an die Versicherungsgesellschaft auf Ersatzleistung werden hiermit schon jetzt an uns abgetreten. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, gelieferte waren zurückzufordern. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies dem Besteller ausdrücklich in schriftlicher Form angezeigt wird. Im anderen Fall erfolgt die Rücknahme zur Sicherstellung unserer Ansprüche. Alle mit der Rücknahme verbundenen Transportkosten und Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt für eine etwaige Wertminderung und für Demontagekosten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel. Das gleiche gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Anzuwendendes Recht
Für alle Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland